Tarifinformation
Neuer Entgelttarifvertrag für das Elektrohandwerk in Hessen/Rheinland-Pfalz
Darauf haben sich am 9. Mai 2017 die IG Metall, Bezirk Mitte und der Fachverband Elektro und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz geeinigt.
Zum 1. Juni diesen Jahres werden die Entgelte in einem ersten Schritt um 3,0 Prozent erhöht, zum 1. September 2018 um weitere 2,7 Prozent. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen in zwei Schritten zum jeweils gleichen Zeitpunkt: zwei Mal um 20 Euro im ersten, 25 Euro im zweiten und jeweils 30 Euro im dritten und vierten Ausbildungsjahr auf dann 640, 690, 785 und 850 Euro.
Der neue Tarif ist frühestens zum 31. August 2019 kündbar. Er steht noch unter dem Vorbehalt einer beiderseitigen Erklärungsfrist bis zum 15. Mai 2017. Der Tarifvertrag gilt in Hessen für knapp 3.200 Betriebe mit rund 26.500 Beschäftigten, in Rheinland-Pfalz für etwa 2.350 Betriebe mit über 21.500 Arbeitnehmern.
Tarifverhandlungen im KFZ Handwerk
5,8% mehr für die Beschäftigten in der Pfalz!
Für die Beschäftigten im Tarifgebiet des Kfz-Handwerks in der Pfalz konnten ein Tarifergebnis erzielt werden, dass in den nächsten 24 Monate ein Plus an Einkommen in Höhe von 5,8% bedeutet. Dies gilt auch für Auszubildende.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Die Löhne und Gehälter werden
- ab 1. Juni 2015 um 2,9 % und
- ab 1. November 2016 um weitere 2,9 % erhöht.
Die Ausbildungsvergütungen vom 1. August 2014 erhöhen sich
- ab 1. August 2015 um 2,9 % und
- ab 1. August 2016 um weitere 2,9 %.
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, bis Ende 2015 Verhandlungen aufzunehmen zur Anpassung des 65. Lebensjahres an die gesetzlichen Änderungen bezüglich des Einstiegs in das Rentenalter im Tarifvertrag Verdienstsicherung.
Die Verträge haben eine Laufzeit bis zum 30. April 2017.
Auch für die Beschäftigten im Kfz-Handwerk in der Pfalz werden die Einkommen in den nächsten zwei Jahren kräftig steigen, meint der Tarifkommissionsmitglied Mathias Franz.
IG Metall Mitglied zu sein lohnt sich und es ist ein starkes Argument um neue Mitglieder zu werben!
Allgemeinverbindlichkeitserklärung wir fortgesetzt
Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt auch in 2014 und 2015 weiter
Für die rund 230.000 Beschäftigten im Elektrohandwerk gelten ab 1. Januar 2014 neue tarifliche Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums passierte das Kabinett.
In zwei Stufen werden die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk angehoben:
- Ab dem 1. Januar 2014 erhalten die Beschäftigten in den alten Bundesländern 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin 9,10 Euro pro Stunde.
- Zum 1. Januar 2015 steigt der Mindestlohn in den alten Ländern auf 10,10 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin auf 9,35 Euro pro Stunde.
Rechtsverordnungen legen die Mindestlöhne verbindlich fest. Damit sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Elektrohandwerk verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.
Tarife
Metallhandwerk
Alles über Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht- und Schichtarbeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaub, Vermögenswirksame Leistungen und Kündigungsfristen verschiedener Handwerksbranchen wie Elektrohandwerk, Graveure, Galvaniseure, Gürtler, Heizungshandwerk, Klempner- und Installateurhandwerk, Kraftfahrzeughandwerk (ERA-Entgelte) und Metallhandwerk findet ihr auf der aktuellen Tarifinfo der IG Metall.
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Termine 2014
Sitzungen des Handwerksausschuss
Die Sitzungen finden in der Verwaltungsstelle in Frankenthal statt und beginnen um 16 Uhr.
Für die folgend genannten Daten sind Sitzungen geplant.
10. März
13. Oktober
01. Dezember