22.01.2013 |

Hinweis auf aktuelle Tipps im Netz

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Immer aktuell mit allen rechtlichen Grundlagen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der BAuA – www.baua.de

Rechte werden zu selten wahrgenommen:

Arbeitssicherheit

Menschengerechte Arbeitsgestaltung gehört zu den Kernaufgaben betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretung. Die Regelungen von Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Absatz 1 Ziffer 7) und Arbeitsschutzgesetz (§ 5) bieten Betriebsräten ein volles Mitbestimmungsrecht über Arbeitsabläufe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Qualifikation etc. Für die Tätigkeit mit Gefahrstoffen sind die Regelungen der GefStoffV und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) relevant. Doch viel zu wenige Betriebsräte machen von diesen Möglichkeiten Gebrauch.

Diese Möglichkeiten auszuweiten, ist Ziel des Arbeitskreises „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ der Verwaltungsstelle (betriebliche Akteure der Verwaltungsstelle). AK-Vorsitzender ist Uwe Schalber (Halberg), sein Stellvertreter ist Volker Schmitt (Sensus), Betreuung und Koordination werden von Sigrid Maurer übernommen.

Eine Arbeitshilfe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ist bei der IG Metall bestellbar.

Termine 2017

Sitzungen des Arbeitskreis für Arbeitssicherheit

Die Sitzungen finden in der Verwaltungsstelle in Frankenthal statt der Beginn der Sitzung wird mit der Einladung bekannt gegeben.

Für die folgend genannten Daten sind Sitzungen geplant.

  • 09. März

  • 20. Juni

  • 06. September

  • 09. November