Wir sind aktiv im Betrieb, in der Wirtschaft und in der Gesellschaft - machen uns stark für eine lebenswerte Zukunft mit fairen Chancen und gleichen Rechten für alle. Und nehmen unsere Zukunft selbst in die Hand!
Schon als Auszubildende kann jedes Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung mitmachen. In speziellen Seminaren lernen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, wie sie die Interessen der Auszubildenden vertreten können. Ihre Erfahrungen können sie später im Betriebsrat einbringen.
OJA (Ortsjugendausschuss)
Vor Ort, im Bezirk oder auf Bundesebene kannst du die Politik von IG Metall und IG Metall Jugend mitbestimmen, zum Beispiel in den Jugendausschüssen. Aktive Mitglieder der IG Metall unter 27 (so genannte JAVis) und eine Jugendsekretärin oder ein Jugendsekretär aus der zuständigen Verwaltungsstelle treffen sich im Ortsjugendausschuss (OJA). Dieser berät den Ortsvorstand der IG Metall in Jugendfragen, damit die Interessen der Jugendlichen in der IG Metall berücksichtigt werden.
Der OJA ist auch die richtige Adresse, um sich über Ausbildung und Arbeit auszutauschen, über aktuelle politische Themen zu diskutieren und bei Kampagnen, Aktionen, Partys, Freizeit- und Sport-Events Freundschaften zu schließen.
Der OJA trifft sich einmal im Monat in der Geschäftsstelle und bespricht alle Themen, die Jugendliche in unserem Gebiet betreffen.
JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb. Sie wird alle zwei Jahre von Jugendlichen (unter 18 Jahren) und Auszubildenden (unter 25 Jahren) im Betrieb gewählt und berät Jugendliche und Auszubildende in rechtlichen Fragen zu Arbeit und Ausbildung.
Ihr habt das Recht, jederzeit, auch während der Arbeitszeit, zur JAV zu gehen - ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Wenn es keine JAV in eurem Betrieb gibt, könnt ihr euch mit euren Fragen, Problemen und Verbesserungsvorschlägen an den Betriebsrat wenden. Es gibt auch keinen Betriebsrat? Dann informiert euch bei uns. Auch die JAV unserer Verwaltungsstelle bietet Sprechstunden an.
Die JAV achtet zum Beispiel darauf, dass geltende Gesetze und Regelungen im Betrieb eingehalten werden, macht Druck für eine Übernahme nach der Ausbildung und kümmert sich um die Gleichstellung von Frauen und MigrantInnen im Unternehmen.
Die JAV trifft sich regelmäßig, um alle anfallenden Probleme zu besprechen und entsprechende Lösungen zu finden.
Berufsbildung
IG-Metall-Kolleginnen und Kollegen bringen ihre Kompetenz in die örtliche Berufsbildungsarbeit ein. Oftmals haben sie selbst mit Auszubildenden zu tun oder arbeiten in Prüfungsausschüssen, dem Berufsbildungsausschuss der IHK sowie in Sachverständigenausschüssen, auch auf Bundesebene, mit. Beispielsweise haben wir uns für die Neuordnung der Metall- und Elektroberufe sowie des Berufsbildungsgesetzes eingesetzt.
Wichtigste rechtliche Grundlage für die Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu Arbeits- und Berufsschulzeiten, Rechten und Pflichten von Ausbildenden.
Weitere Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung findet ihr in:
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
- Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG)
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- Handwerksordnung (HwO)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG)
- Schulgesetze der Bundesländer
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
Zum Laden dieses Videos müssen Sie die YouTube Cookies aktivieren und stimmen somit der Datenschutzerklärung von YouTube zu.