Unsere Geduld ist am Ende!
Die IG Metall hat die von den Mitgliedern beschlossenen Tarifforderungen für den Sozialtarifvertrag an M+H übergeben und zu Tarifverhandlungen vor der Betriebsversammlung eingeladen.
Die Antwort von M+H an die IG Metall: Unternehmensdiktat, Ablehnung und Verzögerungstaktik.
M+H will weiterhin an ihrer falschen unternehmerischen Entscheidung festhalten. M+H lehnt den Alternativentwurf des Betriebsrates ab. M+H will den Betriebsrat über eine Einigungsstelle zu einem »Interessenausgleich« zwingen, sodass die Kündigungen noch im November ausgesprochen werden können. M+H lehnt die Forderungen der IG Metall zum Sozialtarifvertrag ab. Das Unternehmen ist nicht bereit, beim »Dotierungsrahmen« auch nur einen Cent über den Betrag hinauszugehen, den es dem Betriebsrat für einen Sozialplan vorgeschlagen hat. Diesen hatte der Betriebsrat bereits als unwürdig und respektlos gegenüber der Belegschaft abgelehnt. M+H spielt auf Zeit und will hauptsächlich erst mit dem Betriebsrat reden, der für seine Forderungen nicht streiken darf. M+H will überhaupt erst Ende November »verhandeln«.
Darum jetzt: Druck auf den Kessel durch Warnstreik für den Sozialtarifvertrag!
Den Billigheimer werden wir nicht machen. M+H soll der IG Metall ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen. Nur dann ist zügig eine friedliche Lösung möglich.
Die Alternative ist ein Arbeitskampf, den der Arbeitgeber mit seinem Vorgehen klar provoziert. Heute: ein klarer Warnschuss und ein klares Signal unserer Geschlossenheit!
Die Belegschaft von M+H in Speyer ist kampfbereit!
Warnstreik
unser gutes
RECHT
Das Bundesarbeitsgericht sieht Warnstreiks für von der IG Metall geforderten Sozialtarifverträge als »Gutes Recht« der abhängig Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft an. Dies verstößt nicht gegen den Arbeitsvertrag. Warnstreiks und Solidarität ist unser verfassungsmäßiges Recht zur Förderung und Wahrung unser Wirtschaft sbedingungen (Artikel 9 IIIGrundgesetz).
Unsere Forderungen für einen Sozialtarifvertrag Mann + Hummel am Standort Speyer:
Für die Mitglieder der IG Metall, die am Standort Speyer beschäftigt sind (Beschäftigte und Auszubildende) und die am Stichtag 01.11.2026 Mitglied der IG Metall sind und es bis zum Ende der Laufzeit dieses Tarifvertrages bleiben, sollen folgende Rechtsansprüche gem. § 3 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz für die Fälle von Betriebsänderungen, betriebsbedingter Kündigungen und Aufhebungsverträge, sowie dreiseitiger Verträge zum Wechsel in eine Transfergesellschaft gelten:
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Tarifliche Mindestabfindungen (Sockel für alle Beschäftigte VZ/TZ und Azubis) in Höhe von 25.000 Euro Brutto
Zzgl.
tarifliche Abfindungen nach Maßgabe der Formel 2,5 Bruttomonatsentgelte (BME) (BME = Jahresbrutto:12) pro Beschäftigungsjahr (monatsgenau berechnet)
zuzüglich
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Tarifliche Zusatzabfindungen 1.500 € pro 10 Punkte GdB, 1.500 € pro Kind sowie zusätzlich 10.000 € bei Pflege von Angehörigen oder unterhaltsberechtigten Kindern
zuzüglich
- Tariflicher Härtefallfonds von 3,5 Mio. € für IG Metall Mitglieder, der von Mann+Hummel bei Inkrafttreten des Tarifvertrages zur Verfügung gestellt wird; Verteilung erfolgt auf Vorschlag und Beschluss der betrieblichen Tarifkommission der IG Metall in einer betrieblichen paritätischen Kommission. Dieser muss auf seitens der Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat und IG Metall) mindestens mit einer Vertreterin der Tarifvertragspartei besetzt werden. Bei Nichteinigung entscheidet die Bevollmächtigte der IG Metall GS Ludwigshafen-Frankenthal mit ihrem Doppelstimmrecht abschließend.
- Bonus für IG Metall Mitglieder zur Erhöhung der betrieblichen und tariflichen Abfindungen, jährlich ausbezahlt und bis Ende der Laufzeit
zuzüglich
- TransferPLUS Lösung
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Transfergesellschaft zusätzlich zu den betrieblichen und tariflichen Abfindungen und ohne Anrechnung auf Ziffer 1. – 4.:
• Finanzierung durch Mann+Hummel von Transfermaßnahmen und Transfergesellschaft für die Mitglieder der IG Metall;
• Rechtsanspruch auf eine individuelle Laufzeit von 12 Monaten in der TG
• eine Aufzahlung auf 90 % des bisherigen Nettoentgeltes,
• Qualifizierungsbudget (Topflösung) von 5.000 € je Teilnehmer*in;
• die Auswahl der Transfergesellschaft bestimmt der Betriebsrat;
• Insolvenzsicherung der Ansprüche der Mitglieder der IG Metall und der Transfergesellschaft durch den Arbeitgeber durch Treuhandkonto oder Bankbürgschaft
- Maßregelungsklausel
• Jede Maßregelung von Beschäftigten und Auszubildenden aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Tarifbewegung und eines Arbeitskampfes, für den von der IG Metall geforderten Sozialtarifvertrag unterbleibt oder wird rückgängig gemacht, falls sie bereits erfolgt ist.
• Schadensersatzansprüche gegen Mitglieder der Tarifvertragsparteien aus Anlass der Teilnahme an der Tarifbewegung, Warnstreiks oder Streiks entfallen. Dies gilt auch für wechselseitige Schadensersatzansprüche der Tarifvertragsparteien gegeneinander.
- Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, aus Anlass der Tarifbewegung für den Sozialtarifvertrag keine Rechtsstreitigkeiten gegeneinander zu führen.
- Altersteilzeitbeschäftigte werden bei Ausfallzeiten für Warnstreiks oder Streiks so gestellt, als ob sie ihre Arbeitspflicht erfüllt hätten und müssen die Zeit nicht nacharbeiten.
- Eine Kürzung von Einmalzahlungen wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen findet nicht statt
- Laufzeit des Sozialtarifvertrages von Inkrafttreten bis zum 31.12.2032.